Waffenschränke EN-0

Mit einem geprüften Waffenschrank der Klasse EN0 sind Sie auf der sicheren Seite!

Regelung seit Juli 2017:

In einem Sicherheitsbehältnis -Waffenschrank (Kurz- oder Langwaffen) der Klasse EN0 dürfen Sie die entsprechende Anzahl von erlaubnispflichtigen Schusswaffen und der dazugehörigen Munition gemeinsam lagern. Sie brauchen keine separaten Fächer zum Verschließen. Beachten Sie, dass in Deutschland nur ungeladene Waffen aufbewahrt werden dürfen.

Im § 36 des Deutschen Waffengesetzes heißt es: „Wer Waffen oder Munition besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhandenkommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen.“

Es wird unterschieden zwischen Sicherheitsbehältnissen Widerstandsgrad „0“ unter und über 200 kg:

Sicherheitsbehältnis Widerstandsgrad „0“ unter 200 kg:

Erlaubt sind
• bis zu 5 Kurzwaffen
• unbegrenzte Anzahl an Langwaffen
• Munition

Sicherheitsbehältnis Widerstandsgrad „0“ über 200 kg:

Erlaubt sind
• bis zu 10 Kurzwaffen
• Unbegrenzte Anzahl an Langwaffen
• Munition

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